Diese Seite drucken

Home

Neben dem in Zürich ansässigen Verein DIGNITAS-Schweiz besteht in Deutschland der Verein

DIGNITAS

Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben e.V.

(DIGNITATE)

 

Der deutsche Verein DIGNITAS bzw. DIGNITATE wurde am 26.09.2005 in Hannover gegründet.

Erster Vorsitzender des Vereins ist der Journalist und Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli in Forch/Schweiz. Zweite Vorsitzende ist die Dipl. Sozialarbeiterin / Dipl. Sozialpädagogin Sabine Laube.

Der Verein verfolgt zum einen das Ziel, die derzeitige Rechtslage im Bereich des Sterberechts zu verbessern; insbesondere soll auch erreicht werden, dass die aus dem Grundgesetz sich ergebenden elementaren Bürgerrechte (Leben und Sterben in Würde sowie Ausübung des Selbstbestimmungsrechts) in der täglichen Praxis verwirklicht werden. Darüber hinaus unterstützt der Verein mittels anwaltlicher Hilfe seine Mitglieder darin, dass diese ihre durch die Verfassung gewährleisteten Rechte auf freie Selbstbestimmung gegenüber Krankenhäusern, Pflegestationen, Ärzten und Pflegepersonal durchsetzen können.

Der Verein hat sich ferner seit seiner Gründung engagiert dafür eingesetzt, dass die von den Bürgern errichteten Patientenverfügungen einklagbar und durchsetzbar sind. Dass es in Deutschland im September 2009 endlich gelungen ist, die gesetzliche Regelung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen zu erreichen, ist ein besonders großer Erfolg.

Schließlich steht der Verein auch Ärzten und Patienten, Krankenhäusern und Pflegeheimen als Berater zur Verfügung, wenn und soweit in kritischen rechtlichen Fragen eine Beratung durch die von DIGNITAS regelmäßig beauftragten Rechtsanwälte gewünscht wird.

Ihre Mitgliedschaft bei uns ist somit auch Ihr Bekenntnis dazu, dass Sie bereit sind, für sich und andere in unserem Land bessere rechtliche Verhältnisse in diesem Bereich zu schaffen. Als Mitglied unseres Vereins erhalten Sie persönlich jede mögliche und zulässige Hilfe und Beratung im sterberechtlichen Bereich. Sie haben als Mitglied von DIGNITAS - Deutschland überdies grundsätzlich die gleichen rechtlichen Möglichkeiten wie die Mitglieder von DIGNITAS - Schweiz.

Fragen zur Mitgliedschaft, zu Beitragszahlungen und zu Rechten und Pflichten der Mitglieder werden durch das Sekretariat des Vereins jederzeit gern beantwortet.



nächste Seite: Rechtslage