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Patienten und Ärzte


Maßgeblich ist in allen Fragestellungen zu gewünschten oder unerwünschten medizinischen Behandlungen ausschließlich der Patientenwille! Behauptungen, dass ein Arzt zur Lebenserhaltung und nicht zur Beachtung des Patientenwillens verpflichtet sei, sind schlicht falsch und widersprechen eindeutig dem Grundgesetz und den vom Bundesgerichtshof ausgesprochenen Rechtsgrundsätzen.

Unbeachtlich ist insoweit auch die der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entgegenstehende Auffassung der Bundesärztekammer, bei der es sich – entgegen einer verbreiteten Meinung – nicht um eine Aufsichtsbehörde, sondern lediglich um eine privat-strukturierte Gesellschaft mit der gleichen Rechtsposition handelt, wie sie jedem Privatverein zukommt. Die Bundesärztekammer tritt jedoch dieser in der Öffentlichkeit bestehenden falschen Auffassung zu ihrem vermeintlichen Aufsichtscharakter nicht genügend deutlich entgegen und lässt die unzutreffende Ansicht im Raume stehen, ihre Meinung sei für die Ärzte bindend. Ärzte, die durch die Darlegung der Bundesärztekammer verunsichert sind oder zu medizinisch-rechtlichen Fragen grundsätzlich oder auch in Einzelfällen Rat suchen, können bei den Rechtsanwälten des Vereins DIGNITAS-Deutschland Rechtsauskünfte erhalten, beispielsweise zum Umgang mit Patientenwünschen.


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